UNSERE ARGUMENTE
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gerolsbach,
gerne möchten wir Ihnen unsere Argumente zum Bürgerentscheid am Sonntag, den 01.12.2019
(Wahllokal: Rathaus Gemeinde Gerolsbach)
mit der Fragestellung:
"Sind Sie dafür, dass das Aufstellungsverfahren für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gerolsbach für die Bereiche Alberzell und Singenbach gestoppt bzw. aufgehoben wird?"
vorstellen:
1. Bürgerbeteiligung
Wie so oft in der Gemeinde Gerolsbach, werden über den Köpfen der Bürger und Anwohner Großprojekte abgesegnet und Heimat und Lebensraum für Familien und Kinder unwiederbringlich zerstört. Mit Ihrer Stimme unterstützen Sie alle Bürger unserer schönen Gemeinde, damit eine lebenswerte Zukunft erhalten bleibt.
2. Lebensraum für Familien und Kinder
Durch die immense Ausweitung von Bauunternehmen in den Dörfern unserer Heimat, wird ein lebenswertes Umfeld zerstört und es lässt keinen Platz mehr für die Entwicklung von Familien und Kinder für jetzt und in der Zukunft. Abwanderung und Wegzug sind die Folge.
3. Standorte
Wenn erst einmal solche Gewerbegebiete genehmigt wurden, ist es ein leichtes bei den nächsten Erweiterungen mit dem Argument zu kommen: "Hier gibt es ja schon ein Gewerbegebiet!" Die, auch nach Ansicht des Landratsamts Pfaffenhofen, vollkommen ungeeigneten Standorte i. V. m. der riesigen Dimensionierung der Projekte, hat nichts in den Ortsteilen unserer Gemeinde verloren. Des Weiteren werden sich zukünftige Familien überlegen, ob Sie 500.00 EUR neben einem Gewerbegebiet investieren wollen, bzw. "Alteingesessene", ob sie wegziehen und beim Verkauf, neben dem Wertverlust, nur noch eine Partei vorfinden, die solch ein Grundstück erwirbt! Eine ausgewogene Dorfgemeinschaft kann so nicht entstehen. Wie eine gelungene Standortsuche aussehen kann finden sie in der Rubrik "POSITIVBEISPIELE".
4. Gewerbesteuereinnahmen
Von der gegnerischen Seite wird häufig suggeriert, dass die Gewerbesteuereinnahmen bei Nichtgenehmigung der Projekte sinken würden. Das ist in keinsterweise der Fall. Beide Bauunternehmer haben ihre Geschäftstätigkeit im Bereich Bau und die entsprechenden Arbeitsplätze sind folglich an den jeweiligen Baustellen angesiedelt und nicht an den Lagerplätzen. Wir wollen nochmals betonen, dass wir selbstverständlich für Unternehmer in unserer Gemeinde sind. Diese Ansiedlung sollte natürlich an geeigneten Standorten erfolgen um die Belange von Bürger und Gewerbetreibenden in gleicher Weise zu berücksichtigen!
5. Unternehmen
Wird sind explizit für Unternehmen in unserer Region. Diese sollten, um auch eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen, an verkehrsgünstig gelegenen Standorten und außerhalb unserer Dörfer ihre Lagerplätze etc. platzieren, um extremen Schwerlastverkehr, Lärm und einhergehende Gefahren für Kinder und Familien zu minimieren. Das Landratsamt hat die problematischen Standorte explizit angemahnt.