Heimatblatt
Ehrenamtlicher Bürgermeister kostet Steuerzahler über eine 1/4 Million EURO
(GEROLSBACH)
Wenn man von einem Ehrenamt spricht, geht man sicherlich davon aus, dass diejenige Person mit seiner Tätigkeit Gutes tun will und hierfür seine Freizeit opfert und keine persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen verfolgt. Man verbindet das Wort „ehrenamtlich“ in der Regel mit dem Wort „unentgeltlich“. Der Begriff ist rechtlich nicht genauer definiert und wird umgangssprachlich für ein breites Spektrum verwendet. Überträgt man nun diese Theorie auf den Posten eines ehrenamtlichen Bürgermeisters, so wird man vermutlich von einer unentgeltlichen Tätigkeit ausgehen. Doch weit gefehlt. Im Gesetz für kommunale Wahlbeamte Art. 53 Abs. 2 Anlage 3 ist geregelt, dass der Rahmensatz für solche finanziellen Zuwendungen, im Beamtendeutsch Entschädigung genannt, für eine Gemeinde unserer Größe bei über 5.000 EUR monatlich liegen kann. Der Gemeinderat (!?!?) befindet darüber, wie die Steuergelder hierfür verwendet werden sollen! Diese monatliche Entschädigung summiert sich somit schnell auf weit über 250.000 EUR über die gesamte Legislaturperiode. Wenn man diese Zahlen kennt, muss eine Heiligsprechung aktuell amtierender Personen wohl doch erstmal verschoben werden.
PS: Auch die 2.Bürgermeisterin, Vorsitzende der Freien Wähler wird mit einer Summe von über 10.000 EUR pro Legislaturperiode bedacht!
(KLENAU)
In der letzten Gemeinderatssitzung am 15.01.2020 rieben sich einige Zuhörer verwundert die Augen und insbesondere die Ohren. Es war vom Bürgermeister zu hören, dass auf Bitten des Gemeindepfarrers, noch Redebedarf bestehe und noch keine Abstimmung erfolgen solle. Noch in der Sitzung im Dezember 2019 hatte er großspurig (und wohl einzig der Angst vor negativen Auswirkungen auf die nächste Bürgermeister- und Gemeinderatswahl im März 2020 geschuldet?) einen Stopp dieser Flächennutzungsplanänderung angekündigt (siehe Artikel SZ vom 20.12.2019). Somit Folgen den Ankündigungen des Bürgermeisters, das nächste riesige Gewerbegebiet (in Klenau) zu beerdigen, keine Taten. In der aktuellen Sitzung vom Februar war der Punkt gar nicht mehr auf der Tagesordnung. Und somit bleibt für den normalen Wähler einzig der Informationsstand von der Ankündigung des Stoppes des Gewerbegebietes in Klenau vom Artikel in der Schrobenhausener Zeitung im Gedächtnis und die weiteren hässlichen Wahrheiten leider im Verborgenen (vermutlich gewollt). Man muss dazu wissen, dass ein nicht unerheblicher Bereich der in der 20.Flächennutzungsplanänderung auszuweisenden Fläche, Eigentum der katholischen Kirche ist. Noch vor Kurzem hatte der oberste Hirte der katholischen Gemeinde hier in Gerolsbach eine klare Meinung: Er beschwichtigte die Anwohner damit, dass er schon dafür sorgen werde, dass der kirchliche Grund nicht vergeben werde. Dass nun dieser Hirte Gottes der Grund ist, wieso die 20.FNPÄ nicht aufgehoben und entsprechend vom Gemeinderat verabschiedet wurde und somit, zumindest bis nach den Wahlen, in der Schublade verschwindet, wirft sicherlich Fragen auf. Wieso, Weshalb, Warum? Es bleibt für die Bürger in Klenau nur zu hoffen, dass dies nur ein göttliches Missverständnis ist. Sollte dies anders sein, bleibt nur zu sagen: Amen, Bruder!
Kleine Zusatzinfo: Die Frau des Unternehmers steht nun auf der CSU-Wahlliste. Jedem, dem seine Heimat am Herzen liegt, sollte sich gut überlegen, welche irreparablen Auswirkungen ein Kreuz an der falschen Stelle hat!